Die Europäische Union hat ihre Liste für sogenannte „neuartige Lebensmittel“ kontinuierlich erweitert. Insekten finden zunehmend ihren Weg in herkömmliche Produkte wie Brot, Pasta oder Käse. Stand Dezember 2025 ist eine Reihe von Insektenarten für den Verzehr zugelassen.
Zugelassene Insekten und Verarbeitungsformen
Damit Insekten in der EU als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sie spezifische Zulassungsverfahren durchlaufen. Die folgende Liste gibt einen Überblick über den aktuellen Stand:
- Mehlkäfer (Tenebrio molitor): Seit Juni 2021 als getrocknete Larven zugelassen.
- Wanderheuschrecke (Locusta migratoria): Seit November 2021 gefroren, getrocknet oder in Pulverform erlaubt.
- Mehlwurm (Tenebrio molitor): Seit Februar 2022 als Larven in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form zugelassen.
- Hausgrille (Acheta domesticus): Seit Februar 2022 in gefrorener, getrockneter oder pulverisierter Form zulässig.
- Hausgrille (Acheta domesticus): Seit Januar 2023 auch als teilweise entfettetes Pulver zugelassen.
- Getreideschimmelkäfer / Buffalowurm (Alphitobius diaperinus): Seit Januar 2023 in gefrorener, pastenartiger, getrockneter oder pulverisierter Form erlaubt.
- Mehlwurm (Tenebrio molitor): Seit Januar 2025 ist auch UV-behandeltes Pulver für den Markt zugelassen.
Transparenz beim Einkauf
Verbraucher müssen sich nicht vor versteckten Insektenbestandteilen fürchten. Die EU-Gesetzgebung schreibt eine klare Kennzeichnung vor. Hersteller sind verpflichtet, Insektenzutaten in der Zutatenliste detailliert aufzuführen.
Zwingend erforderlich sind dabei:

- Die Angabe des deutschen sowie des lateinischen Namens (z. B. Mehlwurm – „Tenebrio molitor“).
- Informationen zur Darreichungsform (z. B. „getrocknet“ oder „pulverförmig“).
- Ein ausdrücklicher Hinweis für Allergiker, da Insektenproteine ähnliche Reaktionen wie Krebstiere oder Hausstaubmilben auslösen können.
Ausblick und Sicherheit
Der Markt für Insekten als Proteinquelle wächst weiter. Laut Informationen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) liegen derzeit fünf weitere Anträge auf Marktzulassung für unterschiedliche Insektenarten vor (Stand März 2025).
Bevor ein Insekt die Zulassung als neuartiges Lebensmittel erhält, unterzieht die EFSA das Produkt einer strengen wissenschaftlichen Risikobewertung. Nur wenn die gesundheitliche Unbedenklichkeit für den menschlichen Verzehr zweifelsfrei nachgewiesen ist, darf das Produkt in der EU in den Handel gelangen.
