Janosch Burkhardt, ein Oberarzt, wollte eigentlich nur sein Recht auf Ruhe wahrnehmen. Als ihn der Lärm eines startenden Flugzeugs über seinem Wohnort Nürtingen erneut aufschreckte, griff er zum Mittel der Wahl: eine offizielle Beschwerde bei der Lärmschutzbeauftragten des Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart.
Das RP bewirbt sich selbst als moderne, digitale Behörde. Sie soll als Kontrollstelle fungieren und den Bürger als Bindeglied zwischen Ministerien und Kommunen unterstützen. Doch die Antwort, die Burkhardt erhielt, offenbarte eine bürokratische Sackgasse: Nicht zuständig, nicht unsere Daten.
Die Verwaltung als Briefkasten
Statt das Anliegen intern zu bearbeiten, wurde der Bürger an die Deutsche Flugsicherung oder das Bundesaufsichtsamt verwiesen. Eine Weiterleitung der Beschwerde durch die Behörde selbst? Aus Datenschutzgründen angeblich nicht möglich. Eine substanzielle Begründung für dieses Hindernis blieb das Regierungspräsidium schuldig.
Das RP hat damit kein zentrales Beschwerde-Management geschaffen, sondern einen digitalen Briefkasten. Der Bürger muss seine Beschwerde selbst zu den verschiedenen Stellen tragen, während die Behörde lediglich zählt, wie viele Eingaben sie entgegengenommen hat.
Zahlen statt Ergebnisse
Die Statistiken des RP zeichnen ein Bild, das mehr nach Aktivität aussieht als nach Problemlösung. Im Jahr 2025 gingen 9093 zuordenbare Fluglärmbeschwerden ein – ein Rückgang um fast 40 Prozent zum Vorjahr. Doch wie viele dieser Fälle tatsächlich inhaltlich geprüft oder gar zu Maßnahmen gegen Lärmüberschreitungen geführt haben, wird nicht erfasst.

- Passagieraufkommen: 9,57 Millionen Fluggäste wurden 2025 gezählt.
- Flugbewegungen: 95.765 Starts und Landungen fanden statt.
- Erfolgsquote: Keine festgestellten Verstöße gegen Nachtflugbeschränkungen durch das RP.
Das Regierungspräsidium misst nur den Eingang, nicht den Ausgang. Es weiß nicht, ob der Bürger eine Lösung für sein Problem erhalten hat. Wenn die Behörde angibt, sie habe einen Fall “bearbeitet”, meint sie damit oft lediglich, den Bürger an eine andere Stelle verwiesen zu haben.
Das schwindende Vertrauen
Dieses Vorgehen ist nicht nur ineffizient, es ist politisch riskant. Bürger erleben den Staat nicht als Helfer, sondern als Instanz, die Zuständigkeiten schiebt. Wer eine beworbene Anlaufstelle nutzt und dann im Regen stehen gelassen wird, verliert das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit öffentlicher Institutionen.
Auf die Frage, ob diese Art der Verwaltung die Bürger entfremdet und radikalen Kräften in die Hände spielt, reagierte das Regierungspräsidium ausweichend. Statt einer Antwort folgte ein Textbaustein über Prozessoptimierung und Bürgernähe.
Für Janosch Burkhardt bleibt die Realität simpel: Der Staat hat seine Beschwerde zwar akribisch gezählt, aber an der Lärmbelastung selbst hat sich nichts geändert. Um sein Problem muss er sich weiterhin allein kümmern.
