Bürokratie-Posse in Peißenberg: Elternhaus-Entscheidung zwingt Familie zum Zaun-Rückbau

Ein 1,90 Meter hoher Sichtschutzzaun im Kreuzungsbereich in Peißenberg.

Präzedenzfall im Bauausschuss

Eine Familie in Peißenberg steht vor einem ärgerlichen Umbau: Sie wurde aufgefordert, ihren zwei Jahre alten Sichtschutzzaun von 1,90 Meter auf ein zulässiges Höchstmaß von einem Meter zu kürzen. Der Grund für den behördlichen Eingriff ist ein politischer Bumerang.

Vor einigen Monaten verweigerte der Bauausschuss den Bau einer Einfriedung am Elternhaus von Bürgermeister Frank Zellner (CSU), das direkt neben einem Spielplatz liegt. Dieser Beschluss hat nun direkte Konsequenzen für andere Bürger im selben Bebauungsplangebiet.

Mit 1,9 Metern zu hoch: Der knapp 20 Meter lange Sichtschutzzaun im Kreuzungsbereich „Zugspitzstraße / Alpspitzstraße).
Der knapp 20 Meter lange Sichtschutzzaun an der Ecke Zugspitzstraße/Alpspitzstraße muss gekürzt werden.

Gleichbehandlung erzwingt Rückbau

Die betroffenen Eigentümer an der Ecke Zugspitzstraße/Alpspitzstraße hatten gehofft, eine Befreiung von den Vorgaben des Bebauungsplans „An der Kramerstraße“ zu erhalten. Doch der Bauausschuss lehnte den Antrag ab, um eine Ungleichbehandlung zu vermeiden.

„Hätte man damals einer Befreiung zugestimmt, dann wäre man jetzt nicht in der Situation“, erklärte Bürgermeister Zellner in der jüngsten Sitzung. Die Behörde muss sich nun an die selbst geschaffenen Leitlinien halten, was für die betroffene Familie den Rückbau auf einen Meter bedeutet.

Debatte über veraltete Bebauungspläne

Die betroffene Familie argumentiert, dass ihr Zaun die Sichtverhältnisse im Verkehr nicht beeinträchtige und alle Nachbarn ihr Einverständnis gegeben hätten. Das Ordnungsamt war jedoch durch einen anonymen Hinweis aus der Bevölkerung aktiv geworden.

Stefan Rießenberger (Bürgervereinigung) kritisierte die festgefahrene Situation scharf. Er befürchtet eine Zunahme von Anzeigen aus der Bürgerschaft und mahnte an, dass der Ausschuss nun faktisch keine einzige Einfriedung mehr genehmigen könne, die vom strengen Bebauungsplan abweicht.

Der Ruf nach Reformen wird lauter: Es wird gefordert, dass die Verwaltung die Bebauungspläne prüft und veraltete Bestimmungen modernisiert – ähnlich wie dies vor Jahren bei der Regelung für Dachgauben erfolgreich umgesetzt wurde.

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