Eine Frau hält einen Führerschein in die Kamera.
Wer noch einen älteren Kartenführerschein besitzt, sollte einen Blick auf das Ausstellungsdatum werfen. Die Fristen für den Pflichtumtausch laufen in Etappen weiter, und für einen spezifischen Jahrgang nähert sich der Termin für den neuen EU-Führerschein.
Stufenweiser Umtausch: Diese Fristen gelten
Der Umtausch erfolgt in Deutschland gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Dokuments. Wer den Kartenführerschein zwischen 2002 und 2004 erhalten hat, muss diesen bis spätestens zum 19. Januar 2027 austauschen lassen.
Insgesamt müssen bis zum Jahr 2033 rund 43 Millionen Dokumente durch das neue, fälschungssichere Format ersetzt werden. Die weiteren Fristen im Überblick:
- 2005–2007: bis 19. Januar 2028
- 2008: bis 19. Januar 2029
- 2009: bis 19. Januar 2030
- 2010: bis 19. Januar 2031
- 2011: bis 19. Januar 2032
- ab 2012: bis 19. Januar 2033
Hintergrund der EU-Vorgabe
Die Umtauschpflicht basiert auf der EU-Richtlinie 2006/126/EG. Ziel ist es, ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinsystem in der gesamten Europäischen Union zu etablieren. Zudem sollen alle Dokumente in einer zentralen Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu unterbinden.
Sonderregelung für Ältere: Wer vor 1953 geboren wurde, ist von der Staffelung befreit. Für diese Altersgruppe endet die Umtauschfrist einheitlich erst am 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Keine neue Prüfung erforderlich
Der bürokratische Vorgang ist rein verwaltungstechnischer Natur. Weder eine neue Fahrprüfung noch ein ärztliches Gutachten sind für den Umtausch notwendig. Die bestehende Fahrerlaubnis bleibt in ihrem vollen Umfang erhalten.
Wer die Frist jedoch versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Zwar bleibt die Fahrberechtigung an sich bestehen, doch insbesondere bei Fahrten im Ausland kann ein abgelaufenes Dokument zu erheblichen Schwierigkeiten führen – etwa bei der Anmietung eines Mietwagens.
Notwendige Unterlagen für die Behörde
Für den Gang zur Fahrerlaubnisbehörde sind folgende Dokumente erforderlich:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Biometrisches Passfoto
- Aktueller Führerschein
Die anfallenden Gebühren liegen bei etwa 25 Euro. Wurde der ursprüngliche Führerschein nicht von der Behörde am aktuellen Wohnsitz ausgestellt, ist zudem eine Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Stelle erforderlich.
Ein wichtiger Hinweis für die Zukunft: Das neue Dokument ist auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Zeit muss das Dokument erneut getauscht werden – auch dann ohne neue Prüfung oder Gesundheitscheck.

