Ein Justizbeamter im Gerichtssaal während eines Prozessauftakts.
Freispruch nach widersprüchlichen Aussagen
Ein Kriminalfall in Lünen endete vor Gericht ohne Verurteilung. Zwei Männer standen wegen des Vorwurfs des EC-Karten-Missbrauchs vor dem Richter.
Den Angeklagten wurde vorgeworfen, gemeinsam mit einer fremden Bankkarte eingekauft zu haben. Der Prozess gestaltete sich jedoch schwierig, da sich die Beschuldigten gegenseitig die Schuld zuschoben.
Keine zweifelsfreie Täterschaft
Im Verlauf der Verhandlung konnte das Gericht keinem der beiden Männer die Tat eindeutig zuordnen. Das Prinzip “Im Zweifel für den Angeklagten” kam zur Anwendung.

Da keine belastbaren Beweise für eine konkrete Täterschaft vorlagen, blieb dem Richter keine andere Wahl als der Freispruch. Die Hintergründe des EC-Karten-Missbrauchs bleiben damit rechtlich ungeklärt.

