Wegen einer bakteriellen Verunreinigung gilt in Bad Staffelstein ab sofort ein offizielles Abkochgebot für das Trinkwasser. Das Landratsamt Lichtenfels hat diese Maßnahme eingeleitet, um gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung auszuschließen.
Trinkwasser fließt aus einem Wasserhahn in ein Glas.
Betroffene Gebiete
Die Anordnung betrifft die Kernstadt von Bad Staffelstein sowie die Ortsteile:
- Romansthal
- Horsdorf
- Schönbrunn
- Unterzettlitz
- Oberau
- Rothof
- Staffelberg
Andere Ortsteile oder benachbarte Gemeinden sind von der Verunreinigung nicht betroffen, da sie über autarke Wasserversorgungsnetze verfügen. Genaue Angaben zur Art der Bakterien oder zur Ursache der Belastung wurden bisher nicht veröffentlicht.
Verhaltensregeln für den Alltag
Das Abkochgebot bleibt in Kraft, bis neue Laborergebnisse die Unbedenklichkeit des Wassers bestätigen. Das Landratsamt rechnet aktuell mit einem Zeitraum von sechs bis zehn Tagen.
Was Sie jetzt beachten müssen:
- Trinken und Kochen: Nutzen Sie ausschließlich sprudelnd abgekochtes Wasser für die Zubereitung von Mahlzeiten, Getränken sowie zum Zähneputzen.
- Wundversorgung: Auch zur Reinigung offener Wunden sollte nur abgekochtes Wasser verwendet werden.
- Abkühlzeit: Lassen Sie das Wasser nach dem Aufkochen mindestens zehn Minuten lang langsam abkühlen.
Für die Körperpflege wie Duschen oder Baden ist kein Abkochen erforderlich. Auch für die Toilettenspülung, das Reinigen von Geschirr oder das Waschen von Wäsche kann das Leitungswasser ohne Einschränkungen genutzt werden.

